Grundsätze Staatsbeiträge

Copyright: Abteilung Kultur Basel-Stadt / Moritz Schermbach

Mit den Staatsbeiträgen an kulturelle Institutionen steht der Kanton für Nachhaltigkeit, Kontinuität und Planbarkeit in der Kulturförderung ein.

Der öffentlich-rechtliche Auftrag der unterstützten Institutionen wird von der Abteilung Kultur in einem regelmässigen Dialog überprüft und begleitet. 

Neben den Staatsbeiträgen wird die institutionelle Förderung im Kulturbereich auch in Form von einmaligen Investitionen eingelöst. Die institutionelle Förderung unterliegt dem Staatsbeitragsgesetz des Kantons Basel-Stadt.

Aktuelle Liste der unterstützen Institutionen