Beiträge an die Auswertung von Filmen

Beiträge an die Auswertungskosten sollen die Zirkulation und die Wahrnehmung von majoritären Schweizer Kinoproduktionen im In- und Ausland sowie regional verstärken.

Gesuche um Auswertungsbeiträge für Projekte, die in der Herstellungsphase bereits von BS/BL gefördert wurden, können laufend, d.h. ungeachtet von Eingabefristen, bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Für Projekte, die in der Herstellungsphase nicht von BS/BL gefördert wurden, die aber die formalen Kriterien für einen Herstellungsbeitrag erfüllt hätten, kann in Ausnahmefällen ein Beitrag an die Auswertungskosten für den Kinovertrieb in der Schweiz gesprochen werden (vgl. Förderbestimmungen). Die Gesuche müssen zu den regulären Terminen des Fachausschusses (1. April, 1. August, 1. Dezember) eingereicht werden.

Merkblatt Gesuch Festivalauswertung

Merkblatt Gesuch Verleihkosten

Merkblatt Gesuch Online-Auswertung

Gesuchseingabe

Gesuche für Beiträge an die Auswertung von Filmen können Sie neu über das elektronische Gesuchsportal einreichen. Sollte dies für Sie nicht möglich sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.