Ab dem 1. Januar 2019 erscheint das neue E-Kantonsblatt

Ab dem 1. Januar 2019 erscheint das neue E-Kantonsblatt Basel-Stadt als digitale Publikation im Internet. Das im April 2017 in Kraft getretene Publikationsgesetz sieht vor, dass künftig neu das E-Kantonsblatt die rechtlich massgebliche Fassung sein wird. Das E-Kantonsblatt wird ab 2019 gratis einsehbar sein.

Der sogenannte Primatwechsel führt das Kantonsblatt von der Papierversion weg und zur digitalen Version hin. Er ermöglicht auch eine Reihe technischer Neuerungen, die den Umgang mit den behördlichen Informationen erleichtern. So werden sich die Leserinnen und Leser ihr persönliches Kantonsblatt zusammenstellen und als PDF-Dokument ausdrucken können. Einen zusätzlichen Mehrwert bilden E-Mail Benachrichtigungen, die man sich anhand einer selbst erstellten Auswahl von Rubriken zuschicken lassen kann.

Das Kantonsblatt wird seit 1798 in Zusammenarbeit mit der Firma Schwabe AG herausgegeben. In Zukunft wird es nicht mehr gedruckt werden. Damit reagiert der Kanton Basel-Stadt auf die neuen Gewohnheiten im Medienkonsum. Seit 2001 ist die Abonnentenzahl von 4‘400 auf 1‘700 gesunken. Parallel zu den sinkenden Abonnementseinnahmen ist der Umfang stark angestiegen. Entsprechend konnte das Kantonsblatt nicht mehr selbsttragend hergestellt werden. Der Wechsel hin zur digitalen Publikation widerspiegelt somit eine gesellschaftliche Entwicklung. Für Personen ohne Internetzugang wird eine Print on Demand-Lösung angeboten, die allerdings nur zum kostendeckenden Preis beziehbar sein wird.

Die Staatskanzlei betreibt künftig das E-Kantonsblatt auf einer neuen Internet-Plattform des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO des Bundes. Dieses Amtsblattportal wurde eigens für die Publikation von behördlichen Informationen entwickelt und steht allen Kantonen zur Verfügung. Für das E-Kantonsblatt Basel-Stadt ist somit gewährleitest, dass die rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt sind.

nach oben